Befähigte Personen zur Prüfung von Gasanlagen
Flüssiggasanlagen und Flüssiggasbehälter werden von befähigten Personen regelmäßig geprüft Gasanlagen sind aufgrund ihres besonderen Gefährdungspotenzials überwiegend als überwachungsbedürftige Anlagen eingestuft. Die Prüfung ihres betriebssicheren Zustandes obliegt den zugelassenen Überwachungsstellen. Für Flüssiggasflaschenanlagen, Flüssiggasbehälter und Verbrauchsanlagen übernehmen die regelmäßige Prüfung befähigte Personen nach der Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 1203 „Befähigte Personen“. Für die Prüfung sind der … Weiterlesen